AGB

Die technischen und allgemeinen Ausstellungsbedingungen der „Mind And Spirit Days

  1. Durchführung und Anmeldung

Die „Mind And Spirit Days“ finden von Freitag bis Sonntag, 27. bis 29.03.2026 in der Festhalle Willisau, in Willisau Kanton Luzern statt.

Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular über diese Webseite unter dem Menüpunkt „Anmeldung“.

Für den Standaufbau steht die Halle am Eröffnungstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Für den Abbau am Sonntag ab 18:00 Uhr bis um 20:30 Uhr.

Die Öffnungszeiten für die Besucher sind:
Freitag 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Aussteller ist der Zugang bereits eine Stunde früher möglich.

  1. Zulassung

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Messe sind grundsätzlich Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen zugelassen, deren Angebote, Produkte oder Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Gesundheit, Spiritualität und/oder Kreativität stehen.

Die „Mind And Spirit Days“ sind eine Einladungsmesse. Teilnahmeberechtig sind lediglich Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, welche vom OK-Team persönlich angefragt wurden.

Bei Interesse, kann man sich über das Kontaktformular mit folgenden Infos bei uns melden:

  • Beschreibung deiner Arbeit
  • Kontaktangaben
  • Zusätzliche Informationen wie Webseite, Fotos etc.

Ohne diese Informationen können wir leider keine Rückmeldung geben!

Prüfung der Anmeldung
Die Zulassung erfolgt nach Eingang und Prüfung der vollständigen Anmeldeunterlagen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Messeleitung entscheidet über die Zulassung nach pflichtgemässem Ermessen und unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der Messe.

Ausschlussgründe
Die Messeleitung kann Anmeldungen insbesondere dann ablehnen oder bereits erteilte Zulassungen widerrufen, wenn
– die Angaben im Anmeldeformular unvollständig oder unrichtig sind,
– der Aussteller gegen gesetzliche Vorschriften oder die AGB verstösst,
– die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen nicht mit dem Messeprofil vereinbar sind
– berechtigte Beschwerden über frühere Teilnahmen vorliegen.

Zulassungsbestätigung
Die Zulassung zur Messe wird dem Aussteller schriftlich oder in Textform bestätigt. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zwischen Messeveranstalter und Aussteller zustande. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Produkte, Dienstleistungen und Aussteller.

  1. Zuteilung der Stände

Die endgültige Zuteilung des Standplatzes erfolgt mit der Zustellung des Standplans. Die Messeleitung entscheidet über allfällige Einsprachen nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Änderung des zugeteilten Standplatzes besteht nicht. Wird eine gewünschte Änderung nicht berücksichtigt, berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Für etwaige Nachteile, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben, übernimmt die Messeleitung keine Haftung.

  1. Zahlungsbedingungen

Mit der Zulassungsbestätigung oder unmittelbar im Anschluss daran erfolgt die Rechnungsstellung für die Standmiete und etwaige Nebenkosten, welche innerhalb von 30 Tagen beglichen werden muss.

Einzahlung an: 

Raiffeisen
CH-9001 St. Gallen

IBAN: CH96 8080 8007 6520 4348 7
SWIFT-BIC: RAIFCH22

zu Gunsten von:
Mind And Spirit, Ettiswilerstrasse 22, 6130 Willisau, Schweiz

  1. Rücktritt:

Bei Rücktritt bis zwei Monate vor der Messe werden 200.– CHF als Entschädigung berechnet, danach ist die Hälfte der Standmiete zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt bis zu vier Wochen vor der Messe haftet der Aussteller für die volle Standmiete und allfälligen Nebenkosten.

  1. Behördliche Bewilligungen und rechtlich verbindliche Vorschriften

Alle Aussteller sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere gewerbe-, gesundheits-, sicherheits-, urheber- und zollrechtliche Vorschriften sowie alle sonstigen verbindlichen Regelungen. Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aufgrund der Missachtung solcher Vorschriften durch einen Aussteller entstehen.

Anordnungen von Behörden sind für Aussteller und Veranstalter verbindlich. Sie begründen keinerlei Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter.

Verstösst ein Aussteller gegen geltende Vorschriften oder gegen die Messeordnung, kann die Messeleitung ihn mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausschliessen. In diesem Fall bleibt die volle Standmiete einschliesslich aller Nebenkosten geschuldet.

  1. Preisanschrift

Die Aussteller sind in der Festlegung ihrer Preise frei. Alle zum Verkauf angebotenen Produkte sowie angebotene Dienstleistungen, einschlisslich Beratungen, müssen deutlich und gut lesbar mit dem jeweiligen Verkaufspreis pro Einheit ausgezeichnet sein oder in einer verbindlichen Preisliste ersichtlich gemacht werden.

  1. Standbetreuung und Reinigung

Die Aussteller werden gebeten, während der gesamten Öffnungszeiten der Messe ihre Güter auszustellen. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung des Standes und fänden es gut, wenn Sie durchgehend anwesend sein können. Der Stand ist in einem sauberen Zustand zu halten und sauber zu hinterlassen sowie Beschädigungen oder Verunreinigungen des Bodens oder der Durchgangsgassen zu vermeiden. Werden ölhaltige Gebinde gebraucht, muss der Boden zusätzlich abgedeckt werden.

Werden genutzte Böden, Wände und Plätze beschädigt oder durch aussergewöhnlich starken Gebrauch übermässig abgenutzt, hat der Standnehmer für die Kosten der Instandstellung vollumfänglich aufzukommen. Dieser hat auch dann Ersatz zu leisten, wenn auf die sofortige Behebung des Schadens ganz oder teilweise verzichtet wird.

  • Die Erstellung von festen Verankerungen im Boden ist strikt untersagt.
  • Lautes Ausrufen und das nötigende Ansprechen von Passanten sind verboten.
  1. Haftung

Für Schäden und Verluste, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, können keine Haftungs- oder Regressansprüche geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, das Ausstellungsgut und die Haftpflicht zu versichern. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmassnahmen der Messeleitung keine Einschränkung.

Der Aussteller haftet für Schäden, die er an den zur Verfügung gestellten Flächen, Böden oder Wänden verursacht vollumfänglich. Die Hausordnung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ist ebenfalls strikt einzuhalten.

  1. Sicherheit

Entsprechend den Vorschriften des Feuerwehrinspektorates darf zur Gestaltung der Ausstellung kein feuergefährliches Dekorationsmaterial wie Stroh, Schilfrohr, Tannenreisig oder leicht entflammbares Papier verwendet werden. Nachträgliche Auflagen sind ebenfalls zu erfüllen. Stoffe müssen schwer entflammbar sein (z.B. Seide) oder mit entsprechenden Sprays behandelt werden.

  1. Produktpräsentationen

Produktpräsentationen und Selbstdarstellungen sind ein integraler Bestandteil der Messe und ausdrücklich erwünscht. Für umfangreichere Vorträge oder Präsentationen steht ein separater Veranstaltungsraum zur Verfügung. Die Nutzung dieses Raumes muss im Voraus separat angemeldet und mit der Messeleitung abgestimmt werden..

  1. Allgemeines

Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse, brancheninterne Schwierigkeiten oder höhere Gewalt die Durchführung der „Mind And Spirit Days“ verunmöglichen, so bleibt die Standmiete bis zu einem Betrag, der den der Messeleitung entstandenen Kosten entspricht, erhalten. Eine nach Abzug der Kosten verbleibende Differenz wird den Ausstellern zurückbezahlt. Es erwachsen dem Aussteller keine Schadenersatzansprüche aus der Nichtdurchführung der Messetage. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  1. Besondere Vorschriften für Verpflegungsbetriebe

Als Verpflegungsbetriebe werden alle Unternehmer angesehen, die Getränke oder Nahrungsmittel zum Verkauf anbieten. Es wird vorausgesetzt, dass alle Anbieter als Verpflegungsbetriebe, alle gesetzlich erforderlichen Vorgaben einhalten und bei Bedarf vor Ort nachweisen können, u.a. Nachfolgende:

  • Betriebsbewilligung sowie bei Bedarf ebenso eine Bewilligung für Alkoholverkauf
  • Gesetzlich einzuhaltende Vorgaben für den Jugendschutz, einschliesslich erforderlichen Deklaration
  • Zeitlich vorgegebene Einschränkungen
  • Erforderliche Hygienevorschriften
  • Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Offenausschank
  • Weitere örtlich gesetzliche Vorgaben

Zudem sind alle gesetzlichen Verstösse gegenüber den vorhergehenden gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich durch den Standnehmer bzw. Verpflegungsbetriebseigner selbst zu tragen.

  1. Marketing

Jeder Aussteller wird verpflichtet, ebenso die Information zum Veranstaltungszeitpunkt der „Mind And Spirit Days“ auf der unternehmenseigenen Homepage zu publizieren oder anderweitig eigene Werbung zu betreiben, insofern die Möglichkeiten hierzu gegeben sind.

  1. Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen der Aussteller mit der Messeleitung unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand befindet sich im Kanton Luzern.